Aktuelles

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn beträgt aktuell 145,7(Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 09.04.2021).Im Landkreis Rottal-Inn gelten daher ab12.04.2021 bis einschließlich 18.04.2021 folgende Regelungen:


"Es findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, (...) sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV).
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR-oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. 
Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn desjeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Soweit Tests in der Schule vorgenommen werden, verarbeitet die Schule das Testergebnis ausschließlich für den schulischen Zweck der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts; eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Das Testergebnis wird höchstens 14 Tage aufbewahrt (§ 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV)."
 
 
 
Dies bedeutet für unsere Schule, dass die Klassen 4 und 9 weiterhin in voller Klassenstärke im Präsenzunterricht unterrichtet werden können. Zwingend notwendig ist hier jedoch ein negatives Testergebnis. Dieses kann erbracht werden durch einen aktuellen Test, der in einem Testzentrum, bei Ärzten oder anderen geeigneten Stellen (z.B. Apotheke) durchgeführt wurde (ein zuhause durchgeführter Schnelltest reicht hier nicht aus) oder durch einen in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest.
Bitte denken Sie hier an die notwendigen Einverständniserklärungen, die Sie bei der Klassenlehrkraft abgeben müssen.
 
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unter: 
 
 
 
Alle Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassen müssen leider im Distanzunterricht unterrichtet werden.
Eine Notbetreuung kann angeboten werden. Wir bitten Sie, diese aber wirklich nur im Notfall zu nutzen. Für die Notbetreuung gelten bezüglich der negativen Testergebnisse die gleichen oben genannten Bestimmungen. Senden Sie bei Bedarf bitte eine Mail an die Schulleitung.
Weitere aktuelle Bestimmungen zur Notbetreuung liegen noch nicht vor. 
 
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7244/informationen-zum-unterrichtsbetrieb-nach-den-osterferien.html

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